Bei dem neu beginnenden Einsatz in 2022 von OBS in Ulm (RADar macht SAFE) sind diesmal auch die Technische Hochschule Ulm, sowie Uni Ulm Partner. Ähnlich aufgestellt ist das Projekt Brandenburg mit der TH Wildau als ein Citizen Science Projekt „Zu nah?“. In diesen Projekten werden OBS gebaut und an andere Nutzer für einen definierten Zeitraum verliehen.
Wir hatten bisher in 2021 in Ulm eine Nutzungsvereinbarung verwendet die @benedikt.g vom ADFC BW erstellt hat. Nun kam von beiden THs die Befürchtung das ein Haftungsausschluß in der Nutzervereinbarung fehlt. Wie @zoe schreibt "Wie ich es verstanden habe im Kontext von Citizen Science ist, sobald ein „Auftrag“ erteilt wird haftet man für die Citizen Scientists wenn etwas passiert. (Nicht gut in unserm Kontext). Ich weiß nicht ob ihr das hier kennt, wenn nicht, ist es bestimmt hilfreich: https://www.buergerschaffenwissen.de/sites/default/files/grid/2021/01/19/Citizen_Science_rechtlicher_Leitfaden_19.01.2021_WEB.pdf
Wir haben uns entschieden die Datensammlung nicht als einen Pflicht aufzulisten, denn damit wird m.E. einen Auftrag erteilt. "
Für Ulm habe ich nun die ursprüngliche Nutzervereinbarung von 2021 von Benedikt mit dem Vorschlag von Zoe, der mir recht gut gefällt, verknüpft, siehe diesen Entwurf.Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines OpenBikeSensors 2022 - leer v2.pdf (137,4 KB)
@Zoe hat ihren Vorschlag einem Justiziar zur Prüfung übergeben. Auch @tetla von der THU überlegt einen Rechtsberater drüber sehen zu lassen.
Meine Frage an die Community: falls ihr OBS ausgeliehen habt wie habt ihr das rechtlich geregelt (@Klaus ich glaube ihr habt Euch in Darmstadt/Dieburg auch im Wesentlichen auf die Nutzungsvereinbarung vom ADFC BW verlassen oder gab es da noch Erweiterungen?). @benedikt.g was hält der ADFC BW von der erweiterten Nutzervereinbarung, haben wir auch einen Rechtsberater dafür?