Zoll - Bundesnetzagentur - JSN-SR04T

Hallöchen,
ich habe gerade Post vom Zoll bekommen:

Ihre Produkte „60 Stück Sensoren: JSN-SR04T -Wasserdichte Ultraschall Module“, wurden durch die Bundesnetzagentur geprüft, mit folgender Entscheidung:
Das Inverkehrbringen wird untersagt. Es handelt sich um ein nichtkonformes Produkt. Einer Wiederausfuhr kann zugestimmt werden.
Einzelheiten / Risikobewertung:
Es fehlt die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt [EMVG §18], Auf dem Produkt fehlt die An­ gabe zum Hersteller [EMVG §9(2)] und zum Einführer [EMVG §12(1)]. Aus diesen Gründen ist die Bereitstellung oder Inbetriebnahme nicht erlaubt [EMVG §6]. Es fehlt die deutsche Ge­ brauchsanleitung (insbesondere die Hinweise zur ersten Inbetriebnahme) - somit werden dem Benutzer wichtige Informationen zur sicheren und bestimmungsgemäßen Nutzung vor­ enthalten [EMVG §19].
Ich nehme die Annahme der Zollanmeldung zur Abfertigung in den freien Verkehr gern. Artikel 27 der VO(EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (UZK) zurück.
Da es sich um ein nichtkonformes Erzeugnis handelt, wird das Inverkehrbringen untersagt. Als zollrechtliche Bestimmung kommt nur die Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung oder die Wiederausfuhr in Betracht.

Hat wer irgendwelche Tips, was man da noch machen kann?

Bisher habe ich nie sowas vom Zoll bekommen. Ich wundere mich aber etwas, weil ich angenommen hätte, dass ein Ultraschallmodul gar kein Gerät im Sinne des EMVG ist. Zumindest §9, 12, §18 EMVG bezieht sich aber auf ein Gerät.

hier finde ich zur Definition eines Geräts:
Nach der neuen EMV-Richtlinie und dem danach novellierten „neuen“ EMVG vom 26.Februar 2008 versteht man unter „Gerät“ einen fertigen Apparat oder eine als Funktionseinheit in den Handel gebrachte Kombination solcher Apparate, der bzw. die für Endnutzer bestimmt ist.

Wenn der Zoll das vermehrt so durchsetzt wird die Makerszene ordentlich kotzen.

Ich würde Kontakt zum Händler aufnehmen, ob er das gern zurück hätte oder ob das vernichtet werden soll, der Zoll habe festgestellt, dass bei dem Paket die Einfuhrbestimmungen nicht eingehalten wurden. Ich habe schon mal erfolgreich Ultraschallsensoren (die nicht funktioniert haben) zurück gesendet.

Ggf hat die Bestellung bei einem möglichen zweiten Versuch bessere Chancen, durchzukommen, wenn sie in teilsendungen < 150€ aufgeteilt wird, weil sie dann nur mit Umsatzeinfuhrsteuer belegt werden und der Zoll sie nicht anschauen muss.

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Oh wow. Das sind doch nur ein paar Ultraschallsensoren, wie sie in jedem Auto verbaut sind…