Hallöchen,
ich habe gerade Post vom Zoll bekommen:
Ihre Produkte „60 Stück Sensoren: JSN-SR04T -Wasserdichte Ultraschall Module“, wurden durch die Bundesnetzagentur geprüft, mit folgender Entscheidung:
Das Inverkehrbringen wird untersagt. Es handelt sich um ein nichtkonformes Produkt. Einer Wiederausfuhr kann zugestimmt werden.
Einzelheiten / Risikobewertung:
Es fehlt die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt [EMVG §18], Auf dem Produkt fehlt die An gabe zum Hersteller [EMVG §9(2)] und zum Einführer [EMVG §12(1)]. Aus diesen Gründen ist die Bereitstellung oder Inbetriebnahme nicht erlaubt [EMVG §6]. Es fehlt die deutsche Ge brauchsanleitung (insbesondere die Hinweise zur ersten Inbetriebnahme) - somit werden dem Benutzer wichtige Informationen zur sicheren und bestimmungsgemäßen Nutzung vor enthalten [EMVG §19].
Ich nehme die Annahme der Zollanmeldung zur Abfertigung in den freien Verkehr gern. Artikel 27 der VO(EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (UZK) zurück.
Da es sich um ein nichtkonformes Erzeugnis handelt, wird das Inverkehrbringen untersagt. Als zollrechtliche Bestimmung kommt nur die Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung oder die Wiederausfuhr in Betracht.
Hat wer irgendwelche Tips, was man da noch machen kann?