Was sagt die StVO: Festgelegte Abstände gibt es nur für das Überholen von Radfahrern (innerorts 1.50m, Außerorts 2.00m). Wie bis zur StVO Novelle auch beim Überholabstand gibt es zum Abstand beim Begegnungsverkehr nur vereinzelte Gerichtsurteile Ein paar hier in einer Antwort von Roland Huhn (Rechtsreferent ADFC) an den ADFC Seligenstadt.
Wie machen wir das in unserer Kommune? Wir messen in Darmstadt möglichst nur „echte“ Überholvorgänge, gehen sogar so weit, die Nutzer zu bitten, auf dem Hochbordradweg nicht zu drücken.
Warum?
Ich wurde schon auf unsere Daten angesprochen wenn es dort scheinbare Unstimmigkeiten gab. Bereits wenn es an einer Stelle einen benutzungspflichtigen Radweg gibt und dort vereinzelt Überholvorgänge gedrückt werden, wird versucht daraus ein allgemeines Argument gegen die Daten zu spinnen.
Es kommt darauf an, wie man die Daten später nutzen will, aber wenn man irgendwas misst, was nicht Überholvorgänge sind, merken das die Leute, die eher der Autolobby zugehören schnell und versuchen, mit dem Argument die Daten zu diskreditieren. „Wenn in der Einbahnstraße auch Gegenverkehr gemessen wird woher wissen wir dass auf dieser Hauptverkehrsstraße wirklich rote Überholvorgänge sind? Vielleicht ist das ja dann auch kein Überholvorgang. Warum sollte man da also einen Radweg bauen?“
Wenn man also auch bei Gegenverkehr drücken - also den OBS mehr so als ein allgemeines Instrument nutzen will um mitzuteilen dass einem ein Auto unangenehm nahe gekommen ist, muss man das klar bei der Nutzung der Daten kommunizieren, und man muss auch wissen, dass man die eigene Position in Bezug auf Überholabstände schwächt. Ich würde empfehlen, für die Beschreibung von solchen allgemeinen Engstellen nicht das OBBs zu verwenden (es gibt fürs Entgegenkommen ohnehin keinen vorgeschriebenen Mindestabstand), sondern auf Erfahrungsberichte zu setzen. Und evtl. je nach größe der Kommune vielleicht parallel SimRA zu etablieren, das für diesen Zweck denke ich besser geeignet ist.
Meine Auffassung ist, dass wir uns auf Überholvorgänge beschränken sollten. Der einzelne Button gibt keine Kennzeichnung von „Nicht-Überholvorgängen“ her, und wenn „irgendwas“ gemessen wird schwächt das sehr die Aussagekraft der Daten, und damit auch die Argumentationshilfe die man daraus für den Radverkehr ziehen kann. Das kann im Zweifelsfall sogar über das eigene Projekt hinaus strahlen - Wenn es Medienberichte über das OBS-Projekt in Krawallstedt gibt und darin gesagt wird, dass alles gedrückt wird, würde ich wetten, dass das fortan von der Autolobby auch in anderen Kreisen als Argument gegen den OBS verwendet wird.