StVO: Abstandsmessung bei entgegenkommenden Autos?

Immer wieder werde ich gefragt (bei der Leihgerätevergabe) ob man den roten Knopf am OBS auch drücken soll wenn ein Auto entgegenkommt und es eng wird. Das kommt oft in Wohngebieten und 30er Zonen vor, wenn Autos am Straßenrand parken, dann wartet ein Auto damit das anderes vorbeifahren kann. Nur bei einem Radfahrer wartet kein Auto denn es ja noch Platz (auch fahren Radfahrer trotzdem weiter obwohl ein Auto in der Gasse fährt). Manchmal ist es dann recht eng.

Bisher habe ich den Nutzern gesagt das wir nur Überholvorgänge messen, aber nicht entgegenkommende Autos. Wie macht ihr das in Euren Kommunen?
Was sagt die StVO eigentlich dazu?

1 „Gefällt mir“

In Wien gibt es massenhaft RgE zonen = Radeln gegen die Einbahn. Ich finde es legitim und richtig dort auch zu messen. Fahrrad und Auto sind da gleichberechtigte Partner

In Essen wird entgegenkommender Verkehr nicht gemessen. Das ist zwar manchmal auch sehr eng, aber soweit ich weiß gibt es da keinen definierten Mindestabstand.

1 „Gefällt mir“

sehr gute Frage.

Geregelt ist das soweit ich weiß nicht.

Aber bei uns gibt es einige Straßen in Wohngebieten in denen abwechselnd rechts uns links Parkstreifen angelegt sind und der verbleibende Platz nicht für zwei Autos im Begegnungsverkehr reicht.

Legal Radfahrer überholen kann man an der Stelle mit dem Auto nicht. Im Begegnungsverkehr habe ich es allerdings bisher noch nie erlebt, dass mal ein Auto stehen geblieben wäre. Seltsamerweise ist der Abstand zu den parkenden Fahrzeugen auch meistens größer als zum eigentlich vorfahrtsberechtigten Radfahrer.

In solchen Momenten drücke ich immer ab.

1 „Gefällt mir“

Gibt es dazu in der östereichischen StVO eine Regelung?

Noch nicht, die Regelung für überholende Autos ist gerade in Begutachtung mit 1,5m. Ob das dann auch für entgegenkommende gilt ist mir (noch) nicht bekannt.

Was sagt die StVO: Festgelegte Abstände gibt es nur für das Überholen von Radfahrern (innerorts 1.50m, Außerorts 2.00m). Wie bis zur StVO Novelle auch beim Überholabstand gibt es zum Abstand beim Begegnungsverkehr nur vereinzelte Gerichtsurteile Ein paar hier in einer Antwort von Roland Huhn (Rechtsreferent ADFC) an den ADFC Seligenstadt.

Wie machen wir das in unserer Kommune? Wir messen in Darmstadt möglichst nur „echte“ Überholvorgänge, gehen sogar so weit, die Nutzer zu bitten, auf dem Hochbordradweg nicht zu drücken.

Warum?
Ich wurde schon auf unsere Daten angesprochen wenn es dort scheinbare Unstimmigkeiten gab. Bereits wenn es an einer Stelle einen benutzungspflichtigen Radweg gibt und dort vereinzelt Überholvorgänge gedrückt werden, wird versucht daraus ein allgemeines Argument gegen die Daten zu spinnen.

Es kommt darauf an, wie man die Daten später nutzen will, aber wenn man irgendwas misst, was nicht Überholvorgänge sind, merken das die Leute, die eher der Autolobby zugehören schnell und versuchen, mit dem Argument die Daten zu diskreditieren. „Wenn in der Einbahnstraße auch Gegenverkehr gemessen wird woher wissen wir dass auf dieser Hauptverkehrsstraße wirklich rote Überholvorgänge sind? Vielleicht ist das ja dann auch kein Überholvorgang. Warum sollte man da also einen Radweg bauen?“

Wenn man also auch bei Gegenverkehr drücken - also den OBS mehr so als ein allgemeines Instrument nutzen will um mitzuteilen dass einem ein Auto unangenehm nahe gekommen ist, muss man das klar bei der Nutzung der Daten kommunizieren, und man muss auch wissen, dass man die eigene Position in Bezug auf Überholabstände schwächt. Ich würde empfehlen, für die Beschreibung von solchen allgemeinen Engstellen nicht das OBBs zu verwenden (es gibt fürs Entgegenkommen ohnehin keinen vorgeschriebenen Mindestabstand), sondern auf Erfahrungsberichte zu setzen. Und evtl. je nach größe der Kommune vielleicht parallel SimRA zu etablieren, das für diesen Zweck denke ich besser geeignet ist.

Meine Auffassung ist, dass wir uns auf Überholvorgänge beschränken sollten. Der einzelne Button gibt keine Kennzeichnung von „Nicht-Überholvorgängen“ her, und wenn „irgendwas“ gemessen wird schwächt das sehr die Aussagekraft der Daten, und damit auch die Argumentationshilfe die man daraus für den Radverkehr ziehen kann. Das kann im Zweifelsfall sogar über das eigene Projekt hinaus strahlen - Wenn es Medienberichte über das OBS-Projekt in Krawallstedt gibt und darin gesagt wird, dass alles gedrückt wird, würde ich wetten, dass das fortan von der Autolobby auch in anderen Kreisen als Argument gegen den OBS verwendet wird.

8 „Gefällt mir“

Danke für Deine ausführliche Begründung. Das sehe ich sehr ähnlich. Vielleicht wäre die Erkennung des Verkehrs (Überhol- oder Begegnung) ein Thema für die Radarsensoren. Das würde helfen wenn man den Vorgang besser beschreiben kann (incl. der Geschwindigkeiten der Beteiligten, Größe der Fahrzeuge etc.). @tetla das wäre doch eine Überlegung wert?

2 „Gefällt mir“

Gelten die 1,5m auch bei Hochbordradwegen? Da ist der Abstand häufig auch seeeeeeeehr eng.

Wir sind uns auch noch unsicher, wie wir Hochbordradwege handhaben…

Danke auch von mir @gluap, sehr ausführlich und präzise.

Was nun das vorbei Fahren am Fahrrad auf dem Hochbord angeht, muss man sich das Wording in Para fünf nur anschauen um zu der Einsicht zu kommen, dass das nicht gemeint ist. Da kommen Begriffe wie „Auscheren“, „wieder Einscheren“ vor, die nahe liegen, dass der Para das nicht regeln will. Das ist der Grund, weshalb wir bitten, nicht zu drücken, wenn man auf einem entsprechenden Radweg unterwegs ist.
Natürlich soll ein vorbei fahrendes Fahrzeug die Radler auf den Hochbord trotzdem nicht gefährden.

2 „Gefällt mir“