Markierung Überholvorgang - Regeln

Gibt es Regeln, wann ich einen Überholvorgang markiere bzw. bestätige?
Beispiel: Ich fahre auf einem benutzungspflichtigen Radweg, der sich auf dem Hochboard befindet (= baulich getrennt von der Fahrbahn) und werde überholt.

Zusätzliche Frage:
Wird auch der Gegenverkehr markiert?

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Hierzu gibt es in den Bedienungsanleitungen/Handreichungen, die von verschiedenen Teams (bspw. ADFC Darmstadt/Dieburg) für ihre Nutzer:innen geschrieben wurde, Empfehlungen. Es ist sicherlich sinnvoll diese abzustimmen und an einem Ort zu dokumentieren.

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Die ist super. Danke :+1:

So weisen wir in Langenhagen / Region Hannover ein:

Grundsätzlich gesucht wird bei unseren Messungen NUR der mit Zahlen belegte >> Überhol <<-Vorgang nach StVO § 5 Absatz (4) Satz 2, denn nur der ist mit Zahlen im Gesetz belegt, die mit den Messungen vergleichen werden können:
§ 5 StVO 2013 - Einzelnorm.

Überholen geht NUR auf der gleichen Fahrbahn:

  • Autostraße ohne/mit die sog. Fahrrad"Schutz"streifen mi unterbrochener weißer Linie.

Kein(!) Überholen nach unserer Definition,
also Vorbeifahren trifft hier zu:

  • links Kfz auf Straße, rechts Fahrrad auf Radweg, getrennt durch Bordstein
  • links Kfz, rechts Fahrrad auf Fahrradstreifen mit durchgehender weißer Linie,

Der Link zum § 5 StVO bezüglich des Überholens von :bike:-Fahrenden durch Kfz:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html#:~:text=Beim%20%C3%9Cberholen%20muss%20ein%20ausreichender,und%20au%C3%9Ferorts%20mindestens%202%20m.

Hier möchte ich wirklich eine Änderung der Definition anregen:
Ich vertrete den Standpunkt, dass Farbe auf Asphalt KEINE Infrastruktur ist und eine durchgezogene Linie mich im Zweifelsfall auch nicht mehr schützt, als eine unterbrochene…

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Ich vertrete den Standpunkt, dass Farbe auf Asphalt KEINE Infrastruktur ist und eine durchgezogene Linie mich im Zweifelsfall auch nicht mehr schützt, als eine unterbrochene…

Das sehe ich auch so. Ein Radstreifen (mit durchgezogenem Breitstrich) gehört im Gegensatz zum Schutzstreifen (gestrichelte Linie) nicht zum Fahrstreifen, da es ein „Sonderfahrstreifen“ ist. Der Überholabstand sollte da aber auch anwendbar und einforderbar sein, wenn Fahrstreifen und Sonderfahrstreifen auf der selben Fahrbahn verlaufen. Anders ist das bei baulicher Trennung (PBL, Bordstein, etc.).

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So sehen wir das in Osnabrück auch und es gibt auch eine Einschätzung eines Juristen, der das ebenfalls einschätzt.
Wir lassen auf der Straße alle Überholungen taggen. Anhand der GPS Daten lässt sich gut ablesen, ob dort eine Linie ist oder nicht. Die Daten sind dann erstmal da.

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So machen wir das in Köln auch :+1:

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Die Frage hab ich mir heut bei der ersten Fahrt mit obs auch gefragt. Danke für die Antworten hier.

Hier auch nochmal Lesestoff dazu.

Übersicht:
Sicherheit von Radfahrstreifen und Schutzstreifen (udv.de)

@markus, meinst du ggf. diese Quelle, die auch in Übersicht vertreten?
Unfallforschung kompakt: Rechtsgutachten zu markierten Radverkehrsführung

Alles lesenswert, aber konkret darin S.12 - **Überholen von/ Vorbeifahren an **
**Radfahrern, die auf Schutzstreifen **
oder Radfahrstreifen fahren

Zudem schreiben die Verfassenden der StVO in ihrer Begründung, dass der Abstand für Radfahrstreifen „nach Sinn und Zwecke der Vorschrift“ ebenso gelten müsse. (S. 75-76)

In der Bedienungsanleitung, die ich in meinem Projekt im MTK den Fahrer:innen aushändige und die auch als Vorlage für ähnliche Projekte im ADFC Hessen dient, habe ich das wie unten formuliert.
Der Text deckt sich weitgehend mit der Vorlage aus Darmstadt, ich habe nur das mit den Radstreifen konkretisiert. Bisher war dieses Zusammenfassung mit allen, mit denen ich mich zu dem Thema ausgetauscht habe konsensfähig. Ich hänge sie also zur Übersicht und (vielleicht abschliessenden) Antwort auf die Ursprungsfrage mal an diesen Thread:

In welchen Situationen sollte der Taster gedrückt werden?

Wir wollen möglichst großflächig dokumentieren, wo Radfahren gefährlich ist weil dort Autos dem Rad beim Überholen zu nah kommen, aber auch, wo sich der Kfz-Verkehr offensichtlich an die Regeln hält oder die Infrastruktur zu dichte Überholvorgänge ausreichend verhindert. Deshalb gehören Überholvorgänge auf

  • Fahrbahn (auch bei mehreren Fahrstreifen)
  • Schutzstreifen
  • Radfahrstreifen
  • Bedarfsstreifen

in unseren Fokus.

Bei baulich getrennten Radwegen (z. B. von der Fahrbahn abgesetzte Radwege außerorts, Protected Bike Lanes oder Radwege auf dem Hochbord), kann man nicht von einem Überholvorgang sprechen, daher sollte der Taster dort nicht gedrückt werden.
Als Faustregel gilt: Wenn man sich mit dem Kraftverkehr eine Fahrbahn(1) teilt, wollen wir wissen, wie dicht dort überholt wird.

Ebenfalls ist wichtig, dass das überholende Fahrzeug in gleicher Fahrtrichtung unterwegs ist. Bei entgegenkommenden Fahrzeugen z. B. an Engstellen soll daher keine Messung ausgelöst werden. Auch nicht, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug wegen eines Hindernisses auf seiner Fahrspur wartepflichtig wäre und Euch auf Eurer Spur zu nahe kommt.

Drücke den Taster nach Möglichkeit bei jedem Überholvorgang, auch solchen, bei denen das Kraftfahrzeug genügend Abstand gehalten hat. Wir wollen nicht Autofahrer:innen „anschwärzen“, sondern ein möglichst umfassendes Bild über die realen Überholabstände gewinnen.

(1) Begriffsdefinition: Die Fahrbahn ist der Teil der Straße, auf dem die Fahrzeuge fahren. Sie kann aus mehreren Fahrstreifen oder Sonderfahrstreifen bestehen.

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