Ich vertrete den Standpunkt, dass Farbe auf Asphalt KEINE Infrastruktur ist und eine durchgezogene Linie mich im Zweifelsfall auch nicht mehr schützt, als eine unterbrochene…
Das sehe ich auch so. Ein Radstreifen (mit durchgezogenem Breitstrich) gehört im Gegensatz zum Schutzstreifen (gestrichelte Linie) nicht zum Fahrstreifen, da es ein „Sonderfahrstreifen“ ist. Der Überholabstand sollte da aber auch anwendbar und einforderbar sein, wenn Fahrstreifen und Sonderfahrstreifen auf der selben Fahrbahn verlaufen. Anders ist das bei baulicher Trennung (PBL, Bordstein, etc.).